Oft ist das Schleudertrauma äußerlich nicht
nachweisbar bzw. lässt sich auch nicht über
bildgebende Untersuchungsmethoden zwei-
felsfrei darstellen.
Anlässlich der Forderung nach Schmerzens-
geld kommt es deshalb häufig zu Streitigkeiten
zwischen Geschädigten und Versicherungen.
Insbesondere bei geringen Beeinträchtigungen
berufen sich die Versicherer der Schädiger oft
entweder auf die Harmlosigkeits- oder Baga-
tellgrenze. Man darf jedoch nicht schematisch
die Harmlosigkeitsgrenze anwenden, ohne
sämtliche weitere Faktoren, die zum Umfall
geführt haben und die für ein HWS-Syndrom
ursächlich sein können (wie etwa Körpergröße,
Sitzposition oder Haltung des Kopfes während
des Aufpralls), zu beachten.
Außerdem ist oberhalb einer kollisionsbeding-
ten Geschwindigkeitsänderung von 15 km/h
von einer unfallbedingten Verletzung auszu-
gehen; unterhalb dieser Grenze wird man da-
gegen erhöhte Beweisanforderungen an den
Geschädigten stellen müssen.
Nach einem Schleudertrauma ist eine Entschä-
digung durch Schmerzensgeld somit keines-
falls ausgeschlossen, relevant ist hierbei vor
allem der Nachweis von gesundheitlichen Pro-
blemen oder Einschränkungen. Symptome, die
für ein Schleudertrauma sprechen, reichen von
Schleudertrauma ...
Anspruch auf Schmerzensgeld?
Verletzungen der Halswirbelsäule sind eine der häufigsten Verletzungen nach Verkehrs-
unfällen; Mediziner sprechen auch von Beschleunigungstrauma, HWS-Zerrung oder
HWS-Distorsion.
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Nacken- und Kopfschmerzen, Nackensteife,
Sehstörungen, Schwindel, Übelkeit, bis hin zu
Taubheitsgefühlen, Frakturen, Bewusstlosig-
keit oder schmerzhaften Bewegungseinschrän-
kungen von Kopf und Hals. Im allerschlimms-
ten Fall können Frakturen im Bereich der
HWS noch am Unfallort tödlich enden oder zu
Querschnittslähmungen führen.
Viele Betroffene klagen auch über dauer-
hafte Probleme nach einem Schleudertrauma
und entwickeln ein sogenanntes chronisches
Schleudertrauma-Syndrom.
Die Höhe des Schmerzensgeldes aufgrund des
HWS-Syndroms der Unfallopfer hängt von
der Schwere der Verletzung, der Intensität und
Dauer der Schmerzen ab. Auch spielt es eine
Rolle, ob mit Dauerfolgen zu rechnen ist. Da
Schmerzen oder Beeinträchtigungen in man-
chen Fällen nicht sofort, sondern erst nach
einigen Stunden oder sogar Tagen auftreten,
sollten Verkehrsunfallopfer daher noch am
selben Tag einen Arzt aufsuchen und jede ihm
angebotene Heilbehandlung wahrnehmen.
Mit der Einholung eines Attestes, sowie der
Führung eines Schmerztagebuches hilft der
Geschädigte dem Rechtsvertreter bei seinen
Bemühungen nach einem möglichst hohen
Schmerzensgeld.
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